Beiträge vom 9. März 2010

Antwort von der StoAG

Dienstag, 9. März 2010 19:58

Ich habe dann endlich mal Antwort bekommen. Damit habe ich gar nicht mehr gerechnet.. und schon gar nicht per Post!
Ich schreibe eine Email hin, und sie antworten per Post. Wäre eine Email nicht günstiger gewesen? Naja, ich freue mich, überhaupt eine Antwort bekommen zu haben.

Allerdings schreiben sie mir wohl einen Standardtext, denn auf meine Fragen sind sie nicht so recht eingegangen. Ausserdem scheint es mir, dass man mit Fachkürzel wie EKS und EFM gerne Verwirrung stiften will. :)

Aber ich möchte den Brief nicht vorenthalten, hier ist er. (Namen habe ich unkenntlich gemacht.)

Ihre Mail vom 26.01.2010

Sehr geehrter Herr Tomec,

Ihre Bedenken betreffs der möglichen Datenspeicherung beim Einstiegskontrollsystem (EKS) können wir gut nachvollziehen.

Vor Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) im VRR wurde das Konzept mit der Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Zudem gilt: Zur Prüfung von Fahrausweisen müssen keinerlei Personendaten abgespeichert werden. Vor Ort werden bei der Prüfung nur minimale Personendaten verarbeitet, falls es sich bei dem entsprechenden Ticket um ein personengebundenes handelt. Einstiegskontrollsysteme (EKS) erfordern im EFM-System des VRR keine neue oder eigenständige Methode. Bei EKS können deshalb die Daten genau so wie bei der mobilen Fahrausweisprüfung verarbeitet und gespeichert werden. Da sich das System auf diese Funktion beschränkt, können wir Ihre Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausräumen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Schreiben Ihr Anliegen beantworten und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.

Freundliche Grüße

Antwortschreiben der StoAG vom 05.03.2010

Das sagt nicht so viel aus, ausser, dass ich mir halt keine Sorgen machen muss, da ja eh keine personenbezogene Daten verarbeitet werden; sofern ich keine personenbezogene Fahrkarte habe. Die habe ich nicht, mein Ticket2000 ist übertragbar. Aber was machen sie mit Fahrkarten, die nicht übertragbar sind? Werden die Daten doch verarbeitet?

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Sony möchte Spiele-Demos mit zunehmender Nutzungsdauer künstlich kastrieren

Dienstag, 9. März 2010 15:17

Heise: Sony entwickelt Anreizsystem zum Erwerb einer Spiel Vollversion

Sony hat sich eine neue Idee patentieren lassen, bei der man Demos von Spielen nicht mehr unbegrenzt lange benutzen kann. Wenn die Demo gerne und häufig benutzt wird, werden nach und nach Spieleigenschaften eingeschränkt. So könnten Waffen ihre Kraft und Reichweite verlieren, Objekte werden seltener, Charaktere schwächer usw.

Dadurch möchte Sony erreichen, dass wenn eine Demo zwar gerne spielt, sie aber mit der Zeit unspielbar wird, der Spieler sich dieses Spiel in der Vollversion erwirbt.
Dann nämlich kann man das Spiel wieder uneingeschränkt spielen.

Früher hat man Konsumenten dazu bewegt, sich das Spiel zu kaufen, in dem das Spiel einfach gut war und man das schon deutlich in der Demo merkte.
Aber jetzt wird eine Demo zusehends scheisse. Wenn ich ein Demo schon vier, fünf Stunden gespielt habe, und sie ab jetzt unspielbar geworden ist, kann ich diese Demo auch keinen Freund mehr zeigen, um ihn vom Spielprinzip zu überzeugen.

Was will Sony damit erreichen?
Spielt! Aber ja nicht zu viel! Erst Geld her!

Es gibt ja jetzt schon Demos, die man nicht länger als 60 Minuten spielen kann. Bejeweled war glaube ich so ein Kandidat.
Ich erinnere mich, dass ich die Demo angefangen habe, 5min Spielte, dann Pause gemacht habe weil ich angerufen wurde.. und nach dem Telefonat die Demo abgelaufen ist!
Ärgerlich. Man wird gegängelt und getreten. Und soll dann noch Lust bekommen, freudig das Spiel zu kaufen?
Nun, bei mir hat es im Falle Bejeweled ja sogar funktioniert.. einfach weil mich die ersten 5min schon überzeugt haben. (Stichwort: Gutes Spiel.)

Mal schauen, wie es da weiter geht..

Thema: Aus dem Web | Kommentare (2) | Autor: